– ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder
– verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde
– dient der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben
– ist verantwortlich für
- Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen
- Personalangelegenheiten
- Finanzierung und Durchführung von Bau und Investitionsmaßnahmen
– besteht aus
- dem leitenden Pfarrer; der geschäftsführende Vorsitz im Kirchenvorstand kann delegiert werden auf den stellvertretenden Vorsitzenden
- den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern als Kirchenvorsteher gewählten Frauen und Männern
- evtl. einem weiteren Geistlichen (Vikar) nach den gesetzlichen Regelungen
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://kirche-waehlen.de/