Wahlen der Pastoralen Gremien und Kirchenvorstände

Einladung zu den Kirchenvorstandswahlen im Pastoralen Raum Witten

Mit ordentlichem Aushang im Schaukasten der jeweiligen Pfarrei wird ab dem 19. September gemäß § 11 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO), Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132), in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46), § 15 Abs. 1 lit. k) Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen 2025 in der Erzdiözese Paderborn (KV-WahlDVO), Verwaltungsverordnung vom 19. März 2025 (KA 2025, Nr. 48) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2025–2029 für Sams-tag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.

Für die Kirchenvorstandswahl wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 12 Abs. 2 S. 1 lit. b) KV-WO festgelegt. Optional können Wahlbe-rechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 12 Abs. 1 lit. a) KV-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.

Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätes-tens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).

Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.

Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 KV-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigun-gen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 KV-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständi-ge Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).

Briefwahlumschläge müssen bis

09.11.2025 12:30 Uhr

beim Wahlvorstand eingegangen sein.

 

Es sind bei dieser Wahl jeweils 6 – in der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit 7 – Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) KV-WahlDVO).

 

Die endgültige Liste der Kandidaten, häufig mit Foto und Motivationsspruch, finden Sie ab dem 19. September in den Schaukästen der Pfarreien.

Einladung zur Wahl des RdPf - Rat der Pfarreien im Pastoralen Raum Witten

Mit ordentlichem Aushang in den Schaukästen der Pfarreien wird ab dem 19. September gemäß § 13 Wahlordnung für die Wahl der pastoralen Gremien im Erzbistum Paderborn, § 15 Abs. 1 n. 10 Verwaltungsverord-nung über die Durchführung der Wahlen der pastoralen Gremien in den pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn 2025 zur Wahl der Mitglieder des RdPf – Rat der Pfarreien Pastoraler Raum Pastoralverbund Wittenfür die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.

Für die Wahl zum RdPf – Rat der Pfarreien wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 lit. b) PG-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 14 Abs. 1 lit. a) PG-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.

Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätes-tens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).

Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.

Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 PG-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigun-gen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 PG-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständi-ge Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).

Briefwahlumschläge müssen bis

09.11.2025 12:30 Uhr

beim Wahlvorstand eingegangen sein.

 

Es sind bei dieser Wahl 11 Mitglieder des RdPf – Rat der Pfarreien zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke ent-halten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) PG-WahlDVO).

 

Die endgültige Liste der Kandidaten finden Sie ab dem 19. September in den Schaukästen der Pfarreien.

Infoflyer für die Gremienwahlen 2025

Test

Alexander Böduel

Verwaltungsleiter des Pastoralen Raumes
Telefon: 02302 185113-14

 

Ansprechpartner für
Verwaltungsorganisation, nicht-pastorales Personal, Finanz-, Liegenschafts-, Personal- und Bauangelegenheiten

Dominik Mutschler

Gemeindereferent, Pastoraler Koordinator
Telefon: 0172 / 2572066