Die Kirche und mit ihr die Gemeinde vor Ort vollzieht sich in Verkündigung, Liturgie und Caritas. Dieser gemeinsamen Sendung aller Christen dient auch der Pfarrgemeinderat und erforscht daher gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betreffenden Fragen. Er berät diese, beschließt Schwerpunkte und Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht.
Dies bedeutet insbesondere die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrgemeinde wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus
- dem leitenden Pfarrer; dieser kann einen Priester, einen Diakon, eine Gemeindereferentin oder einen Gemeindereferenten des Pastoralteams delegieren, der bzw. die an seiner Stelle dem Pfarrgemeinderat als amtliches Mitglied angehört
- den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern als Mitglied des Pfarrgemeinderats gewählten Frauen und Männern
- weiteren Frauen und Männern, die im Einvernehmen von Pfarrer und Pfarrgemeinderat berufen werden und durch ihre Kenntnisse sowie durch ihren persönlichen Einsatz oder durch Mitarbeit in einer Gruppe oder in einem Verband die Aufgaben des Pfarrgemeinderates fördern können
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://kirche-waehlen.de/